Baurecht und Architektenrecht

Beratung / Vertretung von Privatpersonen

Baurecht und Architektenrecht

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Kurzübersicht Kompetenzen

  • Bauvertrag und sonstige Werkverträge
  • Baumängel
  • Abnahme
  • Schadenersatz
  • Gewährleistungsansprüche
  • Bauprozess

Die Erbringung von Bau- und Werkleistungen aller Art führt nicht selten zu Streit zwischen den Vertragspartnern.

Um diesen Streit zu vermeiden, sollten Sie uns bereits im Vorfeld, d.h. zur Baubegleitung einschalten. Denn ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Leistung liegt in der außergerichtlichen und begleitenden Konfliktlösung.

Gelingt diese nicht, werden Ihre Ansprüche mit derselben fachlichen Kompetenz bei Gericht durchgesetzt.