Nach zwei neuen Entscheidungen des EuGH’s und des BAG kann die Abgeltung von Urlaubsansprüchen auch für mehrere zurückliegende Jahre gefordert werden.

Im Januar dieses Jahres erging eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), die eine erhebliche Änderung des deutschen Urlaubsrechts zur Folge haben wird. Sie betrifft die Frage, ob ein bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – und darüber hinaus – arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer Anspruch auf Abgeltung seines Urlaubes hat.

Dieser Artikel würde als Information an die Mitglieder des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e. V. sowie für die Mitgliedsbetriebe des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen verfasst.

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